Gestern Abend bekam ich, kurz hintereinander an meine gewerbliche E-Mail-Adresse, zwei E-Mails die sich mir mit fast demselben Inhalt präsentierten. „Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten fuer gewerbliche Zwecke“ prangte in der Betreffzeile.
Vorweg sei noch gesagt, dass die beschuldigte Webseite seit letztem Jahr offline ist und Newsletter davon erst recht nicht verschickt wurden. 😀
Die E-Mail präsentierte den folgenden Inhalt:
Unverlangte Werbe-E-Mails an meine Adresse info@[gelöscht].de
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 11.4.2007, 15:47 Uhr erhielt ich unverlangte Werbe-E-Mails Ihrer
Webseite www.[gelöscht].de auf meinen beruflich genutzten
E-Mail-Account.Ich habe bislang keinerlei Kontakt zu Ihrem Unternehmen gehabt oder die
Zusendung derartiger Mails in irgendeiner Art und Weise angefordert.
Insbesondere habe ich mich nicht in eine irgendwie geartete Mailingliste
eingetragen um derartige Informationen zu erhalten. Die Beweislast fuer eine
solche Eintragung liegt nach der Rechtsprechung ohnehin auf Ihren Seiten.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, stellt die Werbung mittels E-Mail eine
unzulaessige und unterlassungsfaehige Belaestigung im Sinne von Paragraph
823, 1004 BGB dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen ueber Gebuehren
hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privat- und
Arbeitsbereichs fuehrt. Bei dem Versand auf beruflich genutzten
Mail-Accounts liegt zudem ein zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten
und ausgeuebten Gewerbebetrieb gemaess Paragraph 823 Abs. 1 BGB vor.
Dies ergibt sich bereits aus der bislang bestehenden Rechtsprechung und ist
seit der juengsten Aenderung der TKV und der EU-Richtlinie ueber die
Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphaere in der
elektronischen Kommunikation auch geltendes Recht in Deutschland. Selbst
wenn Sie die fraglichen Werbe-E-Mails nicht selbst geschrieben haben, so
haften Sie als Verantwortlicher fuer die geworbene Seite in jedem Fall als
mittelbarer Stoerer.Ich fordere Sie daher auf, bis
22.4.2007, 12.00 Uhr hier eingehend,eine Unterlassungserklaerung dergestalt abzugeben, es bei Meidung einer
Vertragsstrafe von Euro 5.100,00 fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung zu
unterlassen, an meine o.g. E-Mail-Adresse Werbenachrichten per E-Mail zu
versenden, es sei denn, der Unterzeichner hat zuvor dem Versand
ausdruecklich zugestimmt oder es hat zuvor eine Geschaeftsbeziehung
bestanden.Zudem werden Sie aufgefordert, gemaess Paragraph 34 BDSG Auskunft darueber
zu erteilen:1. Welche Daten ueber mich bei Ihnen gespeichert sind und aus welcher
Quelle Sie diese Daten gewonnen haben.2. Welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird.
3. An welche Personen oder Stellen diese Daten uebermittelt wurden.
Die Abgabe dieser Erklaerung erwarte ich ebenfalls innerhalb der Ihnen
gesetzten Frist bis zum 22.4.2007.Sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht die Unterlassungs- und
Datenschutzerklaerung abgegeben haben, so werde ich unverzueglich
gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Eine Kopie sende ich an meinen Rechtsanwalt: kanzlei@[gelöscht].de
Dieser wird den Landesdatenschutzbeauftragten informieren. Ausserdem geht
eine Meldung an die Wettbewerbszentrale und den Verbraucherschutz.
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige behalte ich mir vor, da Sie nicht im
Betreff Ihrer Mail zu erkennen gegeben haben, dass es sich um Werbung
handelt.Mit freundlichen Gruessen
[Name gelöscht]
Absender war einmal eine @hytec.com.ar und dann eine @gmx.de E-Mail-Adresse, nicht die angeblich belästigte, was einen schon stutzig werden lassen sollte. Daneben waren die E-Mails im Aufbau identisch, bis auf die Uhrzeit wann dort die angebliche störerische E-Mail angekommen sei.
Der angegebene Name in dieser E-Mail stimmt in beiden fällen mit dem Domaineigner nicht überein. Im ersten Fall bekam ich per E-Mail die Bestätigung, dass diese Frau dort weder arbeitet noch sonst irgendwie bekannt ist und er sich auch keinen Anwalt im Atelier „hält“ (da er Künstler ist). 😉
Bei der zweiten E-Mail bekam ich vom freundlichen „Mail Delivery System“ zur Antwort das die Adresse nicht existiert.
Interessant ist auch, woher die E-Mails gekommen sind, die IP Adresse des Spammers kommt in beiden Fällen aus Argentinien. Sollte man da nicht eine Deutsche erwarten, wenn der belästigte sich in Deutschland befindet? 😉
Nach gefälschten E-Mails diverser Banken, über viele andere angeblichen E-Mails von Unternehmen, wo man doch seine Accountdaten angeben soll, nun also wieder eine neue Masche?
Gut zugegeben, wieso Spammer an den ein oder anderen Account wollen ist klar, aber was wird mit so einer E-Mail bitteschön bezweckt?